Adoptionsverfahren in Kolumbien

Verfahren vor der kolumbianischen Behörde

Alle Schritte sind vor dem Instituto Colombiano De Bienestar Familiar (ICBF) vorzunehmen, welches die staatliche Instanz ist, die die Adoptionsverfahren durchführt und die Vermittlung im Rahmen der kolumbianischen Gesetze betreibt. Sie ist es, die Adoptionsgesuche akzeptiert und die zum Beispiel das Alter der zu adoptierenden Kinder bestimmt. Die Bedingungen, die die Antragsteller erfüllen müssen, richten sich nach den Vorgaben des ICBF. Später muss das gerichtliche Verfahren vor den Familienrichtern durchgeführt werden sowie die erforderlichen Schritte bei den Zivilregistern - Standesamt und Passbehörden - in die Wege geleitet werden.

Die Rechtslage in Deutschland ergibt sich aus dem zum 1. Januar 2002 geänderten Adoptionsvermittlungsgesetz und anderen anwendbaren Vorschriften, die auf dem Server des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption dokumentiert sind.

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Aufgaben des Rechtsanwalts und seine Gebühren

Die Aufgaben des Rechtsanwaltes im Adoptionsverfahren beziehen sich auf die Rechtsberatung, er betreibt das Verfahren am Ort in Kolumbien:

In Kolumbien gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Die Gebühren unserer Kanzlei betragen 3.900,00 US-$, was die oben genannten Leistungen umfasst. Falls die Familie mehr als ein Kind in einem einzigen Verfahren zu adoptieren wünscht, erhöhen sich die Gebühren auf 5.000,00 US-$, da die Dokumente doppelt erforderlich sind (doppeltes Standesamtsregister und zwei Pässe). Die nicht aufgeführten Auslagen, sind nicht eingeschlossen. Die Übersetzung der ersten zugesandten Dokumente müssen direkt an den/die Übersetzer/in bezahlt werden. Ein Vorschuss auf die Gebühren wird nicht erhoben, die Gebühren sind fällig, sobald der abschließende Beschluss des Familiengerichts bezüglich der Adoption vorliegt.

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Notwendige Papiere

Dokumente, die nicht in spanisch sind, müssen beglaubigt werden von einem kolumbianischen Konsulat in Deutschland und an uns geschickt werden. Das ICBF verlangt, dass diese Dokumente von in Kolumbien amtlich anerkanten Dolmetschern ins Spanische übersetzt werden.

  1. Eine unterschriebene Vollmacht, die von einem Konsul der Republik von Kolumbien beglaubigt sein muss.
  2. Geburtsurkunden der zukünftigen Adoptiveltern, beglaubigt vom Konsul von Kolumbien.
  3. Heiratsurkunde der zukünftigen Adoptiveltern, beglaubigt vom Konsul von Kolumbien.
  4. Wenn einer der Ehegatten bereits früher verheiratet war, muss beigefügt werden eine beglaubigte Kopie des mit Gründen versehenen Scheidungsurteils, beglaubigt ebenfalls vom Konsul von Kolumbien.
  5. Eine aktuelle Bescheinigung über das nicht Bestehen von Vorstrafen der Adoptierenden, ausgestellt von der zuständigen Polizeibehörde, beglaubigt vom Konsul von Kolumbien (polizeiliches Führungszeugnis).
  6. Eine Bescheinigung ausgestellt vom Jugendamt, in welcher festgestellt wird, dass diese Behörde sich verpflichtet, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen, wenn es sich dann im Land der Adoptierenden befindet, bis zu dem Zeitpunkt, an dem es die Staatsbürgerschaft des Landes der Adoptierenden erhält, wiederum beglaubigt vom Konsul vom Kolumbien.
  7. Bescheinigung über die Einreise des Kindes in dieses Land, beglaubigt vom Konsul von Kolumbien (Vorabzustimmung).
  8. Sozialbericht erstellt von der Adoptionsbehörde in der Stadt in der die zukünftigen Adoptiveltern leben (für Aislandsadoptionen örtlich zuständiges Jugendamt). In dem Bericht muss enthalten sein, dass zukünftigen Adoptiveltern die physischen, geistigen, sozialen und moralischen Bedingungen erfüllen, um ein Kind zu adoptieren, beglaubigt vom Konsul von Kolumbien.
  9. Zwei Empfehlungen von Personen, die die Adoptierenden kennen mit den Unterschriften, beglaubigt vom Konsul von Kolumbien.
  10. Gesundheitszeugnisse, wonach in medizinischer psychologischer und psychiatrischer Sicht die gute Gesundheit der zukünftigen Adoptiveltern festgestellt wird, beglaubigt vom kolumbianischen Konsul.
  11. Bescheinigung, in welcher die monatlichen und jährlichen Einkünfte der antragstellenden Eltern bestätigt sind, beglaubigt vom kolumbianischen Konsul.
  12. Das komplett in allen Punkten ausgefüllte Formular des ICBF.

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Anerkannte Dolmetscher in Bogotá

Unser Büro kennt die folgenden Übersetzer:

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Link zu Informationen über Kolumbien

Länderinformation des Auswärtigen Amtes zu Kolumbien

World Factbook

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