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2011

Zur Person.

RA Dr. Ory
SHOW Dr. Stephan Ory (26. Juni 2009)
Foto: Ralph Sondermann/lfm nova

Rechtsanwalt Dr. Stephan Ory ist seit 1988 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, zunächst beim Landgericht in Bonn, jetzt in Saarbrücken. 1990 erfolgte die Zulassung beim Landgericht Saarbrücken und 1993 beim Saarländischen Oberlandesgericht - einer Zulassung bei einzelnen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) bedarf es inzwischen nicht mehr. Ory ist Gründungsmitglied und Vorsitzender des Instituts für Europäisches Medienrecht EMR, er ist Mitglied des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit e.V. Seit 2001 Lehrbeauftragter, wurde er 2009 von der Universität des Saarlandes zum Honorarprofessor für Rundfunkrecht und Urheberrecht bestellt.

Schwerpunkt, aber nicht ausschließlicher Gegenstand unserer Arbeit ist das Medienrecht, das wir als Querschnittsaufgabe verstehen - vom öffentlichen Recht über Urheberrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht bis hin zum Telekommunikationsrecht.

Ein Hinweis zu dieser Web-Site: Sie bietet keine individuelle Rechtsberatung. Die Darstellung der Rechtsgebiete erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf Einzelfälle. Auskünfte der Kanzlei sind nur verbindlich, wenn sie im Rahmen eines Mandatsverhältnisses schriftlich erfolgen.

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