MAIL
DRUCK

Elektronische Signatur

2010

Benachrichtigen Sie uns, wenn Sie keine nicht-signierten Mails erhalten möchten.

Die elektronische Signatur stellt sicher, dass ein Dokument von einem bestimmten Absender kommt und dass es auf dem Weg zum Leser nicht verändert wurde.

Für den Vollzug des Signaturgesetzes ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zuständig. Das Recht bietet verschiedene Arten der elektronischen Signatur - von der einfachen bis hin zur zertifizierten qualifizierten Form.

Unsere Kanzlei verwendet derzeit keine elektronische Signatur. Versuche mit einer einfachen Signatur hatten zu Problemen beim Empfang von Mails in bestimmten Konfigurationen geführt. Wenn Sie aus dieser Basis wegen der bekannten Unsicherheiten des Internets von uns keine Mails erhalten wollen, teilen Sie uns dies bitte mit.

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