Prozesskosten - Abschätzung des Risikos
2010
Die Berechnung erfolgt in Euro auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Die juristische Problemlösung hat wie jede Dienstleistung ihren Preis. Die Gebühren der Gerichte und die Honorare der Anwälte sind durch Gesetz vorgegeben. Maßgeblich ist der Streitwert. Danach bemisst sich die Gebührenhöhe. Schließlich kommt es auf die Tätigkeit des Anwalts an: Prozeßführung, mündliche Verhandlung oder Beweisaufnahme ergeben jeweils eine Gebühr - ob nur ein Zeuge oder eine ganze Schar von Gutachtern befragt wird, ist egal. Für den Mandanten ist es so möglich, sein Prozeßrisiko halbwegs zu kalkulieren. Dazu dient diese Seite: Wieviel Geld riskiert man, um in einem Prozess den jeweiligen Wert durchzusetzen?
Weitere Informationen zur gesetzlichen Gebührenordnung für Anwälte finden Sie bei der
Bundesrechtsanwaltskammer.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Grobschätzung handelt, schon die Rundung auf ganze € will das verdeutlichen. Schon die Bestimmung des Gegenstandswertes bereitet gelegentlich Schwierigkeiten, im Gesetz finden sich besondere Berechnungsregeln. Soweit Reisekosten, Abwesenheitsgelder oder Schreibauslagen anfallen, kommen diese Beträge hinzu. Die Kosten, die entstehen, wenn ein Urteil im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden muss, sind nicht berücksichtigt. Diese Seite soll Ihnen einen ungefähren Eindruck des Kostenrisikos eines Zivilverfahrens der ersten Instanz geben - mehr kann sie nicht leisten und mehr will sie nicht leisten. Die Kosten für Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten lassen sich mit dieser kleinen Rechenmaschine ohnehin nicht abschätzen.
Da gerade im Bereich der Beratung der Gegenstanswert der anwaltlichen Tätigkeit schwer zu ermitteln ist, werden oft Stundenhonorare oder Tagessätze - für Gutachten auch Pauschalhonorare - vereinbart.
Release Relaunch